Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät - Geographisches Institut

Informationen für Gast- und Nebenhörer

Gasthörerschaft

  • Als Gasthörer/in müssen Sie kein Abitur nachweisen.
  • Sie entrichten eine Gebühr von derzeit 15 Euro pro Semesterwochenstunde (d.h. z.B. für eine doppelstündige Lehrveranstaltung 30 Euro pro Semester).
  • Sie können keine Prüfungen ablegen. Es ist jedoch möglich, Leistungsnachweise zu erwerben, falls diese vorgesehen sind. Darauf wird vermerkt, dass sie im Rahmen einer Gasthörerschaft erbracht wurden.
  • Leistungen aus einer Gasthörerschaft können nicht für ein Studium anerkannt werden (d.h. sie sind keine Möglichkeit, den Numerus clausus zu umgehen).
  • Das Referat Programmentwicklung veröffentlicht jedes Semester eine Broschüre mit Gasthörer-Angeboten (siehe unten). Darin finden Sie Lehrveranstaltungen aus dem regulären Lehrangebot, die für Gasthörer/innen besonders interessant oder geeignet sein könnten. Die dort auch ausgewiesenen Ringvorlesungen können Sie übrigens gebührenfrei besuchen!

Ausführliche Informationen, den Antrag und das aktuelle Programm finden Sie auf den Seiten der Humboldt-Universität >>>

Nebenhörerschaft

  • Als Nebenhörer/in sind Sie bereits Student/in an einer anderen Berliner oder Brandenburger Hochschule und besuchen an der HU einzelne Lehrveranstaltungen des Studienfaches, für das Sie an der anderen Hochschule immatrikuliert sind.
  • Deren Umfang soll 6 SWS bzw. ein Modul nicht überschreiten.
  • Sie brauchen keine Gebühr zu entrichten.
  • Mit Zustimmung von Prüfer/in und Prüfungsausschuss können Sie auch studienbegleitende Prüfungen ablegen, ein Prüfungsanspruch besteht jedoch nicht.
  • Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über die Anerkennung der im Rahmen einer Nebenhörerschaft erbrachten Leistungen für Ihr Studium bei der Hochschule liegt, an der Sie immatrikuliert sind. Es empfiehlt sich, dort vorher Rücksprache mit den Zuständigen zu nehmen.
  • Wichtig: Sie müssen die Nebenhörerkarte vorlegen, um sich im Prüfungsamt Geographie für Prüfungen anmelden und später Leistungsscheine abholen zu können.

Ausführliche Informationen und den Antrag finden Sie auf den Seiten der Humboldt-Universität >>>