Nachteilsausgleich
Falls Sie Prüfungen nicht in der geforderten Form oder Zeit ablegen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss zu stellen.
Dieser Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich eingegangen sein und gilt nur für das aktuelle Semester.
Viele Informationen und Merkblätter finden Sie auf der Seite des Behindertenbeauftragten