Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät - Geographisches Institut

Krankmeldung/Verhinderung

Regelungen zum Nichterbringen von Prüfungsleistungen finden sich in §107 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU).

Ein Rücktritt kann ohne Begründung bis zu einer Woche bei mündlichen Prüfungen und Klausuren vor dem Prüfungstermin über AGNES erfolgen. Die Rücktrittsfristen für Hausarbeiten, Projekt- und Exkursionsberichte entnehmen Sie bitte dem Prüfungplan >>>

Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest eingereicht werden, in welchem unter Angabe der Krankheitsdauer Art und Ausmaß der durch die Erkrankung hervorgerufenen Leistungsminderung beschrieben ist (= Nachweis des Verhinderungsgrundes). Grundlage des Attestes muss eine unverzügliche Untersuchung, in der Regel eine Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung sein. Bitte verwenden Sie das Musterformular mit Erläuterungen für die Ärzte. Weitere Informationen finden Sie hier >>>

Das Attest muss spätestens innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen, sonst wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ (0 Punkte) bewertet.

Sonstige wichtige Verhinderungsgründe müssen entsprechend glaubhaft gemacht werden.

Bitte unbedingt beachten:

  • Die verspätetet Anzeige einer Erkrankung oder eines anderen Verhinderungsgrundes führt zur Bewertung der Prüfung mit „nicht bestanden“ (0 Punkte).

Die Anerkennungen der Krankmeldungen/Verhinderungsgründe werden im Prüfungskonto (AGNES) entsprechend verbucht.