Hinweise nach Anmeldung der Abschlussarbeit
Bitte beachten Sie nach Anmeldung der Arbeit:
- Im Krankheitsfall beachten Sie bitte diese Hinweise und reichen die Unterlagen innerhalb von 3 Werktagen im Prüfungsbüro ein. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über die Anerkennung. Bei Befürwortung wird der Abgabetermin um die Anzahl der Krankheitstage verlängert.
- Titeländerungen sind ohne Antrag möglich, wenn sich das Thema der Arbeit dadurch nicht ändert.
- Eventuell erforderliche Verlängerungen der Bearbeitungszeit müssen rechtzeitig vor dem Abgabetermin - maximal 14 Tage vor Abgabe - schriftlich beim Prüfungsausschuss unter Angabe der Gründe beantragt werden. Hier muss der/die Erstgutachter/in seine/ihre Zustimmung geben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die fertiggestellte Arbeit ist fristgemäß in drei Druckexemplaren im Prüfungsbüro abzugeben. Die digitale Version schicken Sie bitte an <pruefungsbuero.geographie@hu-berlin.de>. Bitte schicken Sie keine CDs oder USB-Sticks. Schicken Sie die Arbeit mit der Post, gilt das Datum des Poststempels. Wird die Arbeit nicht fristgemäß eingereicht und können keine begründeten und bestätigten Gesichtspunkte für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit geltend gemacht werden, wird sie als mit "nicht ausreichend" (5) bewertet (§ 15 (9)).
Liegt der Abgabetermin außerhalb der Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder in der vorlesungsfreien Zeit, sollten Sie unbedingt telefonisch unter 2093-6837 oder per E-Mail an das Prüfungsbüro, Doris Schwedler, Absprachen treffen.
Nach Begutachtung der Abschlussarbeit:
- Nach Abgabe der Arbeit haben die Gutachter mindestens 5 Wochen für Bachelorarbeiten und 8 Wochen für Masterarbeiten Zeit für die Begutachtung.
- In dieser Zeit können Sie sich schon um einen Termin zur Verteidigung (nur wenn diese in Ihrer Prüfungsordnung gefordert wird) kümmern. Dazu vereinbaren Sie mit den Gutachtern einen Termin und teilen diesen dem Prüfungsbüro mit. Bitte beachten Sie, dass nur eine bestandene Abschlussarbeit verteidigt werden darf. Dazu müssen beide Gutachter die Arbeit als "bestanden" bewertet haben.