Anmeldung zu Prüfungen
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für alle MAP online anmelden müssen, egal welche Form der Prüfung Sie ablegen und ob diese benotet ist oder nicht. Das gilt auch für die MAP zur Hauptexkursion. Anmeldungen per Telefon oder E-Mail werden nicht akzeptiert!
Es gibt folgende Ausnahmen:
Eine Onlineanmeldung für die MAP in den Modulen
- "BZQ“ bzw. „Geographische Berufspraxis"
- Scientific Writing
- die Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit
ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Für diese MAP gibt es auch keine Anmeldefristen.
Die Abschlussarbeit melden Sie entweder persönlich im Prüfungsbüro an oder schicken das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular per e-Mail vom HU-Account.
Die Erfüllung der Geographischen Berufspraxis wird von der Praxiswerkstatt dem Prüfungsbüro gemeldet und die Teilnahme am Scientific Writing wird von den Lehrenden weitergegeben.
Studierende, die Module für den Überfachlichen Wahlpflichtbereich belegen, melden sich ebenfalls online über AGNES für "ein Modul ohne Prüfung" an. Nur so hat das Prüfungsbüro des anbietenden Instituts die Möglichkeit, die Leistung bei Ihnen einzutragen.
Erasmusstudentinnen und -studenten und Nebenhörerinnen und Nebenhörer melden sich innerhalb der Fristen persönlich oder per e-Mail im Prüfungsbüro an.
Bei Nichtanmeldung zur MAP erfolgt grundsätzlich keine nachträgliche Anerkennung von Leistungen, auch wenn diese erbracht wurden.
Wenn Sie über AGNES (oder nach persönlichem Kontakt mit einer/einem Dozentin/Dozenten) einen Platz in einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung erhalten haben, bedeutet das keinen Anspruch auf die Zulassung zur MAP. Maßgeblich für die Zulassung zur MAP ist immer die Erfüllung der Voraussetzungen, die in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung verankert sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Lehrenden bei der Vielzahl gültiger Studienordnungen diese Zulassungsvoraussetzungen mitunter nicht alle überblicken. So kann es vorkommen, dass Ihnen eine Prüfungsmöglichkeit zugesagt wird, die aber prüfungsrechtlich ausgeschlossen ist. Im Zweifelsfall sollten Sie daher bereits zu Beginn des Semesters mit dem Prüfungsbüro und ggf. dem Prüfungsausschuss Rücksprache halten, ob Sie eine gewünschte MAP auch tatsächlich ablegen können.
Drucken Sie sich die Bestätigung der erfolgreichen Prüfungsanmeldung aus, damit Sie bei eventuell auftretenden Problemen einen Nachweis haben!
Die Anmeldefristen und den Prüfungsplan finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros Geographie. Achten Sie bitte auch auf Informationen auf Ihrem HU-Account und über den Newsletter.
Wenn es – beispielsweise aus technischen Gründen – zu Problemen bei der Online-Anmeldung kommt, wenden Sie sich bitte umgehend an das Prüfungsbüro (nicht an die Lehrenden). Sofern Sie einen Anspruch auf Zulassung zur Prüfung haben, wird Ihnen dann dort gern weitergeholfen. Bitte melden Sie sich daher nicht erst unmittelbar vor Ende der Anmeldefrist zu Prüfungen an, denn dann ist keine nachträgliche Lösung ggf. auftretender Probleme mehr möglich.
Falls Sie keine TAN-Liste erhalten oder diese verloren haben, wenden Sie sich bitte an das AGNES-Team (agnes@hu-berlin.de)
https://agnes.hu-berlin.de/lupo/rds?state=helpdoc&calling=faqHU&topitem=function#TAN-Liste
Nur in dringenden Ausnahmefällen erhalten Sie eine neue TAN-Liste im Prüfungsbüro.
Bis spätestens eine Woche vor einem Prüfungstermin können Sie ohne Angabe von Gründen online von der Prüfung zurück treten. Falls Sie zum Termin der Prüfung krank werden sollten, reichen Sie bitte die entsprechenden Anträge und Nachweise umgehend, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen im Prüfungsbüro (Datum Poststempel) ein. Bitte beachten Sie dazu auch diese Hinweise >>>
Für Klausuren und mündliche Prüfungen gibt einen Wiederholungszeitraum vor Beginn des nächsten Semesters. Sie können selbst entscheiden, wann Sie Klausuren schreiben oder mündliche Prüfungen ablegen und sind nicht verpflichtet, dies im 1. Prüfungszeitraum zu tun. Falls Sie erst im zweiten Prüfungszeitraum zur Prüfung antreten und die Prüfung dann nicht bestehen oder falls Sie beide Prüfungszeiträume verstreichen lassen, haben Sie jedoch meist erst nach Jahresfrist wieder die Möglichkeit, die betreffendse Prüfungen abzulegen. Bitte beachten Sie auch, dass es Lehrveranstaltungen (und dazugehörige MAP) gibt, die nicht jährlich angeboten werden. Wahlpflichtveranstaltungen finden sogar oft nur einmalig statt, so dass nach Verstreichen der Prüfungszeiträume keinen Anspruch mehr auf eine Prüfung zu diesen Veranstaltungen haben.
Achtung: Studierende, die sich zum 3. Versuch anmelden wollen, haben die Möglichkeit vor zuvor eine Beratung beim entsprechenden Prüfer/der entsprechenden Prüferin wahrzunehmen. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt dann persönlich im Prüfungsbüro! Legen Sie hierbei bitte den den Nachweis der erfolgten Beratung oder Ihre Verzichtserklärung für diese Beratung vor.
Bitte beachten Sie noch einmal, dass die erfolgreiche Prüfungsanmeldung, einschließlich der die Einhaltung der Fristen, in Ihrer eigenen Verantwortung liegt!