Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät - Geographisches Institut

Nachteilsausgleich

Falls Sie Prüfungen nicht in der geforderten Form oder Zeit ablegen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss zu stellen.

Dieser Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich eingegangen sein und gilt nur für das aktuelle Semester.

Viele Informationen und Merkblätter finden Sie auf der Seite des Behindertenbeauftragten 

und in den FAQ