Abschlussarbeiten
Die Zulassung von Gutachtern und Gutachterinnen, die sich nicht auf der Liste der Prüfer und Prüferinnen befinden, muss beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Die Liste finden Sie in den FAQ. Bitte beachten Sie auch das dort hinterlegte Merkblatt zu Prüferinnen und Prüfern.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- unterzeichneter Antrag (Vorlage), in welchem Sie erklären, warum kein Prüfer oder keine Prüferin gemäß Liste der Prüfer und Prüferinnen die Begutachtung übernehmen kann und somit die Expertise extern eingeholt werden muss
- Unterschriebener Lebenslauf des externen Gutachters oder der externen Gutachterin (pdf), aus welchem die geforderte Kompetenz und Qualifikation ersichtlich wird
- Antrag auf Vergabe eines Themas (unterzeichnet von beiden Gutachtern/Gutachterinnen)